Wichtige Information vor dem Kauf eines „Oldtimers“
Was der Käufer wissen sollte.
Dass es sich bei dem zu Wahl stehenden Fahrzeuge um einen „Oldtimer“ handelt, der im Zustand oder im Gebrauch in keiner Weise mit einem gewöhnlichen „Gebrauchtfahrzeug“ zu vergleichen ist.
Das Fahrzeug kann aufgrund seines Alters und seiner Laufleistung verschlissen sein. Sämtliche Bauteile weisen eine Abnutzung auf, die bereits zu nicht erkennbaren Mängeln und Beschädigungen geführt haben können. Ein kurzfristiger Defekt oder Ausfall der Bauteile ist möglich.
Der Käufer sollte sich vor dem Kauf von dem Zustand des Fahrzeuges genauestens überzeugen und gegebenenfalls einen Fachmann (Kfz-Meister, Typen Referent oder Gutachter) damit beauftragen.
Eine eigene Werkstatt steht dafür zu Verfügung.
Jeder Käufer wird von uns über die spezielle Umgangsweisen mit einem „Oldtimer“ informiert und sollte sich über die Art und Weise des Gebrauchs bewusst sein.
Eine Gewährleistung / Sachmängelhaftung wird bei gewerblichen Verkauf auf ein Jahr beschränkt.
Eine Gewährleistung / Sachmängelhaftung bei Privatverkauf wird ausgeschlossen. Zusagen oder eine Garantie irgend einer Art wird nicht gegeben.